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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hotelbetriebe
I. Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur
Beherbergung und alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotels ( Hotelaufnahmevertrag ).Ergänzend zu diesen AGB
gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ).
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Behrbergungszweckenbedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Hotels. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird abbedungen, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
3. AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, dies wurde vor Abschluss des
Hotelaufnahmevertrages schriftlichvereinbart.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt mit dem Eingang der vom Kunden unterzeichneten
Buchungsbestätigung des Hotels zustande.Er endet am Abreisetag um 12:00 Uhr bzw. zu dem
vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden den
Hotelaufnahmevertrag abgeschlossen, sind Kunde und Dritter Vertragspartner des Hotels, es sei denn,
es wäre etwas anderes schriftlich vereinbart.
3. In Abweichung von der gesetzlichen Regelung verjähren alle Ansprüche gegen das Hotel in
einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, bleibt es bei der
gesetzlichen Regelung.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die von dem Kunden laut Hotelaufnahmevertrag gebuchten
Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Durch den Hotelaufnahmevertrag erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer, es sei denn, es wäre etwas anderes vereinbart.
3. Für die Zimmerüberlassung und sämtliche von dem Hotel erbrachten weiteren Leistungen
gelten die vereinbarten bzw. von dem Hotel vor Leistungserbringung festgesetzten Preise. Das
gilt auch für von dem Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die
vereinbarten bzw. berechneten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Die nachträgliche Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer bedürfen der Zustimmung des Hotels. Das Hotel kann die
Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder sonstigen
vereinbarten Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind zum Zeitpunkt des Auscheckens fällig
und zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
derzeit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, es sei denn, der Kunde wäre
Verbraucher im Sinne des BGB. Dann beläuft sich der Zinssatz auf 5 Prozentpunkte. Dem
Hotel bleibt jedoch die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, von dem Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem
zu verlangen. Maßgebend ist in erster Linie eine vertragliche Regelung. Bei Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen
unberührt.In begründeten Fällen ist das Hotel auch nach Beginn des Aufenthaltes berechtigt,
eine Vorauszahlun oder Sicherheit zu verlangen ( § 321 BGB ).
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht
ausüben.
IV. Rücktritt des Kunden(Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme von Hotelleistungen (No Show )
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem Hotelaufnahmevertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung. Ohne Zustimmung hat das Hotel gegen den Kunden einen Zahlungsanspruch
auch dann, wenn der Kunde die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Für den Fall, dass zwischen dem Hotel und dem Kunden schriftlich ein Rücktrittsrecht
innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vereinbart wurde, erlischt das Rücktrittsrecht mit
Ablauf des letzten Tages der Frist. Entscheidend ist der Eingang der Rücktrittserklärung im
Hotel.
3. Im Rahmen der Geltendmachung des Zahlungsanspruches gemäß Ziff. 1 hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen
anzurechnen. Andernfalls kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen
abzüglich einer Pauschale für ersparte Aufwendungen. Dies bedeutet bei Übernachtungen mit
oder ohne Frühstück 90 %, bei Halbpensionsarrangements 70 % und bei
Vollpensionsarrangements 60 %. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens
des Hotels vorbehalten.
3.1 Kündigung:
Kündigung des Mietverhältnisses, oder vorzeitige Beendigung des Aufenthalts.
Die Kündigungsfrist beträgt 10 Tage. Die Endabrechnung erfolgt in dem Tarif, der zu der tatsächlichen Anmietungszeit
am zutreffendsten wäre.
3.2 Aufenthaltsverlängerung:
Die Aufenthaltsverlängerung ist einer neuen Bestellung bedürftig. Die vorgegangene Aufenthaltsdauer wird zu Gunsten
der neuen tariflichen Einstufung angerechnet. Die nachträgliche Befristung, die Aufenthaltsverkürzung und
die Aufenthaltsverlängerung, bewirken ggf. den Tarifwechsel.
Es wird automatisch die günstigste Alternative angesetzt.
Es gilt grundsätzlich die Mietzeit, die in der Auftragsbestätigung festgelegt wird.
V. Rücktritt des Hotels
1. Bei einem schriftlich vereinbarten Rücktrittsrecht des Kunden ist das Hotel berechtigt,
seinerseits vom Hotelaufnahmevertrag zurückzutreten, vorausgesetzt, der Kunde verzichtet
auf schriftliche Nachfrage nicht auf das ihm zustehende Rücktrittsrecht.
2. Wird eine vereinbarte oder aus in diesen AGB geregelten Gründen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung nicht erbracht, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls
der Kunde nach Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist seiner Verpflichtung
nicht nachkommt.
3. Außerdem steht dem Hotel in folgenden Fällen ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu,
falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
- der Hotelaufnahmevertrag unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher
Tatsachen, z.B.der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels
in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist( z.B. Gefahr der Übertragung anstekkender
Krankheiten).
- ein Verstoß gegen Ziff. I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entfällt ein Schadensersatzanspruchs des Kunden.
VI. Zimmerübergabe und –Rückgabe
1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am vereinbarten Anreisetag zur
Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
2. Am vereinbarten Abreisetag ist das Zimmer dem Hotel geräumt zur Verfügung
zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung
bis 18:00 Uhr 50 %, ab18:00 Uhr 100% des Logis-Listenpreises in Rechnung stellen. Dem
Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
Die Haftung des Hotels richtet sich nach den Regelungen in den §§ 701 ff BGB. Ergänzend
gelten nachfolgende Besonderheiten.
1. Sollten Störungen oder Mängel im Zusammenhang mit der Erbringung der
Vertragsleistungen auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis bzw. Rüge des Kunden bemüht sein,
Abhilfe zu schaffen. Bei unzumutbarer Beeinträchtigung hat der Kunde Anspruch auf ein
gleichwertiges Zimmer. Weitergehende Ansprüche entfallen.
VIII.Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im
kaufmännischen Verkehr der Firmensitz der Tomsa Widmann Verwaltungsgesellschaft mbH.
Sofern ein Vertragpartner die
Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 Zivilprozessordnung erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt ebenfalls als Gerichtsstand der Firmensitz der
Tomsa Widmann Verwaltungsgesellschaft mbH.
4. Es gilt deutsches Recht.. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anker 1
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