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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hotelbetriebe

I. Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur
  Beherbergung und alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren
  Leistungen und Lieferungen des Hotels ( Hotelaufnahmevertrag ).Ergänzend zu diesen AGB
  gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ).

2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
  anderen als Behrbergungszweckenbedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
  Hotels. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird abbedungen, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

3. AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, dies wurde vor Abschluss des
  Hotelaufnahmevertrages schriftlichvereinbart.


II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt mit dem Eingang der vom Kunden unterzeichneten
  Buchungsbestätigung des Hotels zustande.Er endet am Abreisetag um 12:00 Uhr bzw. zu dem
    vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden den
  Hotelaufnahmevertrag abgeschlossen, sind Kunde und Dritter Vertragspartner des Hotels, es sei denn,
  es wäre etwas anderes schriftlich vereinbart.

3. In Abweichung von der gesetzlichen Regelung verjähren alle Ansprüche gegen das Hotel in
  einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Bei Ansprüchen, die auf einer
  vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, bleibt es bei der
  gesetzlichen Regelung.


III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die von dem Kunden laut Hotelaufnahmevertrag gebuchten
  Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Durch den Hotelaufnahmevertrag erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung
  bestimmter Zimmer, es sei denn, es wäre etwas anderes vereinbart.

3. Für die Zimmerüberlassung und sämtliche von dem Hotel erbrachten weiteren Leistungen
  gelten die vereinbarten bzw. von dem Hotel vor Leistungserbringung festgesetzten Preise. Das
  gilt auch für von dem Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die
  vereinbarten bzw. berechneten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

4. Die nachträgliche Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des
  Hotels oder der Aufenthaltsdauer bedürfen der Zustimmung des Hotels. Das Hotel kann die
  Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder sonstigen
  vereinbarten Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind zum Zeitpunkt des Auscheckens fällig
  und zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
  derzeit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, es sei denn, der Kunde wäre
  Verbraucher im Sinne des BGB. Dann beläuft sich der Zinssatz auf 5 Prozentpunkte. Dem
  Hotel bleibt jedoch die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Das Hotel ist berechtigt, von dem Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
  Sicherheitsleistung z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem
  zu verlangen. Maßgebend ist in erster Linie eine vertragliche Regelung. Bei Vorauszahlungen
  oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen
  unberührt.In begründeten Fällen ist das Hotel auch nach Beginn des Aufenthaltes berechtigt,
  eine Vorauszahlun oder Sicherheit zu verlangen ( § 321 BGB ).

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
  gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht
  ausüben.


IV. Rücktritt des Kunden(Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme von Hotelleistungen (No Show )

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem Hotelaufnahmevertrag bedarf der schriftlichen
  Zustimmung. Ohne Zustimmung hat das Hotel gegen den Kunden einen Zahlungsanspruch
  auch dann, wenn der Kunde die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

2. Für den Fall, dass zwischen dem Hotel und dem Kunden schriftlich ein Rücktrittsrecht
  innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vereinbart wurde, erlischt das Rücktrittsrecht mit
  Ablauf des letzten Tages der Frist. Entscheidend ist der Eingang der Rücktrittserklärung im
  Hotel.

3. Im Rahmen der Geltendmachung des Zahlungsanspruches gemäß Ziff. 1 hat das Hotel die
  Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen
  anzurechnen. Andernfalls kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen
  abzüglich einer Pauschale für ersparte Aufwendungen. Dies bedeutet bei Übernachtungen mit
  oder ohne Frühstück 90 %, bei Halbpensionsarrangements 70 % und bei
  Vollpensionsarrangements 60 %. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens
  des Hotels vorbehalten.

 

3.1 Kündigung:

    Kündigung des Mietverhältnisses, oder vorzeitige Beendigung des Aufenthalts.

   Die Kündigungsfrist beträgt 10 Tage. Die Endabrechnung erfolgt in dem Tarif, der zu der tatsächlichen Anmietungszeit

    am zutreffendsten wäre.


3.2 Aufenthaltsverlängerung:
   Die Aufenthaltsverlängerung ist einer neuen Bestellung bedürftig. Die vorgegangene Aufenthaltsdauer wird zu Gunsten

    der neuen tariflichen Einstufung angerechnet. Die nachträgliche Befristung, die Aufenthaltsverkürzung und

    die Aufenthaltsverlängerung, bewirken ggf. den Tarifwechsel.
   Es wird automatisch die günstigste Alternative angesetzt.
   Es gilt grundsätzlich die Mietzeit, die in der Auftragsbestätigung festgelegt wird.



V. Rücktritt des Hotels

1. Bei einem schriftlich vereinbarten Rücktrittsrecht des Kunden ist das Hotel berechtigt,
  seinerseits vom Hotelaufnahmevertrag zurückzutreten, vorausgesetzt, der Kunde verzichtet
  auf schriftliche Nachfrage nicht auf das ihm zustehende Rücktrittsrecht.

2. Wird eine vereinbarte oder aus in diesen AGB geregelten Gründen Vorauszahlung oder
  Sicherheitsleistung nicht erbracht, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls
    der Kunde nach Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist seiner Verpflichtung
  nicht nachkommt.

3. Außerdem steht dem Hotel in folgenden Fällen ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu,
  falls
  - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
      Vertrages unmöglich machen;
  - der Hotelaufnahmevertrag unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher
      Tatsachen, z.B.der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
      Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels
      in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
      Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist( z.B. Gefahr der Übertragung anstekkender
      Krankheiten).
  - ein Verstoß gegen Ziff. I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entfällt ein Schadensersatzanspruchs des Kunden.


VI. Zimmerübergabe und –Rückgabe

1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am vereinbarten Anreisetag zur
  Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.

2. Am vereinbarten Abreisetag ist das Zimmer dem Hotel geräumt zur Verfügung
  zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung
  bis 18:00 Uhr 50 %, ab18:00 Uhr 100% des Logis-Listenpreises in Rechnung stellen. Dem
  Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist.


VII. Haftung des Hotels

Die Haftung des Hotels richtet sich nach den Regelungen in den §§ 701 ff BGB. Ergänzend
gelten nachfolgende Besonderheiten.


1. Sollten Störungen oder Mängel im Zusammenhang mit der Erbringung der
  Vertragsleistungen auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis bzw. Rüge des Kunden bemüht sein,
  Abhilfe zu schaffen. Bei unzumutbarer Beeinträchtigung hat der Kunde Anspruch auf ein
  gleichwertiges Zimmer. Weitergehende Ansprüche entfallen.



VIII.Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im
  kaufmännischen Verkehr der Firmensitz der Tomsa Widmann Verwaltungsgesellschaft mbH.
  Sofern ein Vertragpartner die
    Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 Zivilprozessordnung erfüllt und keinen allgemeinen
  Gerichtsstand im Inland hat, gilt ebenfalls als Gerichtsstand der Firmensitz der
    Tomsa Widmann Verwaltungsgesellschaft mbH.

4. Es gilt deutsches Recht.. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
  ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so
  wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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